Wahlvorstand legt Amt nieder (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 14.03.2014, 10:44 (vor 4604 Tagen) @ pudicam

Hallo Pudicam,
kläre doch mit dem Koll. ob nicht auch folgende Variante möglich wäre:
Der Wahlvorstand fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Anwesenheit aller 3 Mitglieder ist nicht erforderlich, so dass es ausreicht, wenn zwei Mitglieder übereinstimmen; allerdings müssen alle 3 Mitglieder geladen sein.

» Sollten jetzt auch die beiden verbliebenen Mitglieder ihr Amt zur Verfügung
» stellen und eine komplette Neuwahl (jetzt MIT Ersatzmitgliedern)
» durchgeführt werden
Das ist möglich. Muss aber nicht sein.

» oder
» reicht es aus ein Mitglied (und Ersatzmitglieder) "nachzuwählen" >
Ja.

» Sind dazu jeweils auch wieder Wahlversammlungen nötig >
Ja.

Gruß Hans-Peter


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