Ab wann können Stützunterschriften gesammelt werden? (Wahlen)

hajue, NRW, Monday, 24.03.2014, 18:09 (vor 4594 Tagen)

Guten Abend zusammen,
bzgl. der kommenden Wahl (förmliches Wahlverfahren) habe ich eine Frage bzgl. der Stützunterschriften. Im Wahlausschreiben steht unter Punkt 6. : „Wir bitte die wahlberechtigten, innerhalb von zwei Wochen seit Erlass dieses Wahlausschreibens, also spätestens am …... schriftliche Wahlvorschläge beim Wahlvorstand einzureichen.“ Habe ich dann nur die 14 Tage, um meine Stützunterschriften zu bekommen> Oder ist damit lediglich gemeint, dass ich innerhalb der 14 Tage meinen Wahlvorschlag einreichen muss, die Stützunterschriften mir aber vorher bereits besorgen kann> Viele Grüße hajue

Ab wann können Stützunterschriften gesammelt werden?

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 24.03.2014, 18:31 (vor 4594 Tagen) @ hajue

» Guten Abend zusammen,
» bzgl. der kommenden Wahl (förmliches Wahlverfahren) habe ich eine Frage
» bzgl. der Stützunterschriften. Im Wahlausschreiben steht unter Punkt 6. :
» „Wir bitte die wahlberechtigten, innerhalb von zwei Wochen seit Erlass
» dieses Wahlausschreibens, also spätestens am …... schriftliche
» Wahlvorschläge beim Wahlvorstand einzureichen.“ Habe ich dann nur die 14
» Tage, um meine Stützunterschriften zu bekommen>
Siehe dazu hier:
http://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11932
» Oder ist damit lediglich
» gemeint, dass ich innerhalb der 14 Tage meinen Wahlvorschlag einreichen
» muss, die Stützunterschriften mir aber vorher bereits besorgen kann>
Innerhalb dieser 14 Tage musst du den Wahlvorschlag (mit den Stützunterschriften) einreichen.

Gruß
Hans-Peter Semmler

Ab wann können Stützunterschriften gesammelt werden?

hajue, NRW, Monday, 24.03.2014, 19:02 (vor 4594 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Danke für die schnelle Antwort

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