Ab wann können Stützunterschriften gesammelt werden? (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 24.03.2014, 18:31 (vor 4594 Tagen) @ hajue

» Guten Abend zusammen,
» bzgl. der kommenden Wahl (förmliches Wahlverfahren) habe ich eine Frage
» bzgl. der Stützunterschriften. Im Wahlausschreiben steht unter Punkt 6. :
» „Wir bitte die wahlberechtigten, innerhalb von zwei Wochen seit Erlass
» dieses Wahlausschreibens, also spätestens am …... schriftliche
» Wahlvorschläge beim Wahlvorstand einzureichen.“ Habe ich dann nur die 14
» Tage, um meine Stützunterschriften zu bekommen>
Siehe dazu hier:
http://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11932
» Oder ist damit lediglich
» gemeint, dass ich innerhalb der 14 Tage meinen Wahlvorschlag einreichen
» muss, die Stützunterschriften mir aber vorher bereits besorgen kann>
Innerhalb dieser 14 Tage musst du den Wahlvorschlag (mit den Stützunterschriften) einreichen.

Gruß
Hans-Peter Semmler


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