Ab wann können Stützunterschriften gesammelt werden? (Wahlen)
» Guten Abend zusammen,
» bzgl. der kommenden Wahl (förmliches Wahlverfahren) habe ich eine Frage
» bzgl. der Stützunterschriften. Im Wahlausschreiben steht unter Punkt 6. :
» Wir bitte die wahlberechtigten, innerhalb von zwei Wochen seit Erlass
» dieses Wahlausschreibens, also spätestens am
... schriftliche
» Wahlvorschläge beim Wahlvorstand einzureichen. Habe ich dann nur die 14
» Tage, um meine Stützunterschriften zu bekommen>
Siehe dazu hier:
http://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11932
» Oder ist damit lediglich
» gemeint, dass ich innerhalb der 14 Tage meinen Wahlvorschlag einreichen
» muss, die Stützunterschriften mir aber vorher bereits besorgen kann>
Innerhalb dieser 14 Tage musst du den Wahlvorschlag (mit den Stützunterschriften) einreichen.
Gruß
Hans-Peter Semmler