Frist zur Durchführung von BEM (Allgemeines)

Tommi, Wednesday, 26.03.2014, 18:19 (vor 4593 Tagen)

Hallo Leute!

Ich habe eine Frage zum BEM-Verfahren bzw zur Frist der Durchführung.

Da ich selber, in eigener Sache das BEM-Verfahren einleiten mußte und der Arbeitgeber nicht präventiv tätig geworden ist, habe ich eine Frage zur Druchführung des Verfahrens.

Das BEM-Verfahren habe ich schriftlich ca. 15.02.14 eingeleitet, da ich mehrere Monate erkrankt war und der Arbeitgeber präventiv nicht tätig geworden ist.Ca 2 Wochen später habe ich die Unterlagen vom AG zum BEM-Verfahren bekommen und unterschrieben wieder zurück gegeben.

Seit dem habe ich nichts mehr vom AG bzgl eines Termines für das BEM-Gespräch gehört bzw nur das ein Gesprächstermin "irgendwann" stattfinden werde, aber bisher keinen verbindlichen Termin.

Mir ist natürlich klar, dass der Arbeitgeber auf Zeit spielt und mich absichtlich im Unklaren läßt.

Ich würde gern dem AG eine Frist setzen, bin mir allerdings über die gesetzlichen Regelungen nicht ganz klar.

Jetzt meine Frage dazu:

Gibt es eine gesetzliche Frist zur Durchführung des BEM-Verfahrens nach der Einleitung>

PS: Ich bin gewählter SBV im Unternehmen und habe einen GdB von 50.

Frist zur Durchführung von BEM

Hotte, Stuttgart, Wednesday, 26.03.2014, 19:15 (vor 4593 Tagen) @ Tommi

Hey Tommi

» Da ich selber, in eigener Sache das BEM-Verfahren einleiten mußte und der
» Arbeitgeber nicht präventiv tätig geworden ist, habe ich eine Frage zur
» Druchführung des Verfahrens.

Wie kommst du darauf, das du ein BEM-Verfahren einleiten darfst bzw. musst>


»
» Mir ist natürlich klar, dass der Arbeitgeber auf Zeit spielt und mich
» absichtlich im Unklaren läßt.

Was hat dein AG davon, wenn er "auf Zeit" spielt">


» Ich würde gern dem AG eine Frist setzen, bin mir allerdings über die
» gesetzlichen Regelungen nicht ganz klar.
»

Die gesetzliche Regelung ist eindeutig im § 84 SGB IX geregelt.

VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Frist zur Durchführung von BEM

elschwoabos, NRW, Thursday, 27.03.2014, 07:02 (vor 4593 Tagen) @ Hotte

» » Da ich selber, in eigener Sache das BEM-Verfahren einleiten mußte und der
»
» » Arbeitgeber nicht präventiv tätig geworden ist, habe ich eine Frage zur
» » Druchführung des Verfahrens.
»
» Wie kommst du darauf, das du ein BEM-Verfahren einleiten darfst bzw.
» musst>

Ich verstehe das so, dass er als AN ein berechtigtes Interesse an einem BEM hat und er um Eröffnung eines solchen anfragt. Das ist das Recht des jedes Beschäftigten.

Hardy

--
Hardy

Das Licht am Ende des Tunnels könnte ein einfahrender Zug sein.

Frist zur Durchführung von BEM

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 27.03.2014, 09:30 (vor 4593 Tagen) @ Tommi

Hallo Tommi,
eins vorneweg - deine Fragen "schreien" nach einer Grundausbildung für die SBV!

» Das BEM-Verfahren habe ich schriftlich ca. 15.02.14 eingeleitet, da ich
» mehrere Monate erkrankt war und der Arbeitgeber präventiv nicht tätig
» geworden ist. Ca 2 Wochen später habe ich die Unterlagen vom AG zum
» BEM-Verfahren bekommen und unterschrieben wieder zurück gegeben.
Was für Unterlagen>
Gibt es eine BV>
Wie ist hier die Kontaktaufnahme geregelt>

» Mir ist natürlich klar, dass der Arbeitgeber auf Zeit spielt und mich
» absichtlich im Unklaren läßt.
>>>> Rechnet er mit deinem "Ausscheiden">
Warum sollte er also auf Zeit spielen>

» Ich würde gern dem AG eine Frist setzen, bin mir allerdings über die
» gesetzlichen Regelungen nicht ganz klar.
Zwei Möglichkeiten:
BR wacht gemäß § 80 BetrVG über die Einhaltung von Gesetzen. AG verstößt scheinbar gegen das SGB IX. BR leitet Beschlussverfahren ein.
BR oder SBV-Vertreter (in eigener Sache machst du nichts) fordert vom AG schriftlich ein BEM für dich ein. Grundlage § 84 (2) Satz 6!!!!

» Gibt es eine gesetzliche Frist zur Durchführung des BEM-Verfahrens nach der
» Einleitung>
Eine Frist gibt es nicht. Denn es hängt ja von einigen Faktoren ab die nicht planbar sind. Das Gestetz lässt aber wenig Spielraum zu, denn wenn die 6 Wochen vorbei sind hat der AG einen klaren Handlungsauftrag.

Was mir noch nicht klar ist; was versprichst du dir vom BEM> Wenn es "nur" um eine AP-Anpassung o.ä. geht greift auch der § 81(4) SGB iX. Da musst du nicht auf das BEM warten.


» PS: Ich bin gewählter SBV im Unternehmen und habe einen GdB von 50.
Bitte das Profil (unter User) vervollständigen

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Frist zur Durchführung von BEM

Tommi, Thursday, 27.03.2014, 15:34 (vor 4592 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Erstmal "DANKE" für Eure Hilfe!

» eins vorneweg - deine Fragen "schreien" nach einer Grundausbildung für die
» SBV!
Ich habe das Amt von meinem Vorgänger übernommen, der dem Betriebsübergang wiedersprochen hatte.
Bisher hatte ich nur eine Schulung.
» Was für Unterlagen>
Die Unterlagen für das BEM-Gespräch...rechtliche Belehrungen und sowie meine Angaben zu den Teilnehmern des Gespräches.
» Gibt es eine BV>
Es gibt eine KBV "Integration" für deren Enhaltung bereits mein Vorgänder gekämpft hatte
» » Mir ist natürlich klar, dass der Arbeitgeber auf Zeit spielt und mich
» » absichtlich im Unklaren läßt.
» >>>> Rechnet er mit deinem "Ausscheiden">
Er hofft sicher darauf, da ich einen Änderungsvertrag nach dem Betriebsübergang nie unterschrieben habe und mehr koste als Kollegen mit 'nem neuen Vetrag, weiterhin mehr Urlaub etc. (Kostenfrage)
Wenn ich ausscheiden würde, dann wäre die notwendige Anzahl von schwerbehinderten Mitarbeitern für die anstehenden SBV-Wahlen nicht mehr gegeben.
» Warum sollte er also auf Zeit spielen>
Weil ich aus ärtztlicher Sicht meine bisherige Tätigkeit nicht weiter ausführen kann.
Der AG hat seit bereits 2 Monaten Kenntnis davon
» Was mir noch nicht klar ist; was versprichst du dir vom BEM> Wenn es "nur"
» um eine AP-Anpassung o.ä. geht greift auch der § 81(4) SGB iX. Da musst du
» nicht auf das BEM warten.
Ich erwarte auf eine Stelle gesetzt zu werden, die für mich gesundheitlich vertretbar ist.
Das Recht dazu räumt mir die KBV "Integration" ein in der das klar geregelt ist.

Frist zur Durchführung von BEM

Tommi, Thursday, 27.03.2014, 15:44 (vor 4592 Tagen) @ Hotte

@Hotte
» Wie kommst du darauf, das du ein BEM-Verfahren einleiten darfst bzw.
» musst>
Da der Arbeitgeber in meiner Sache nicht präventiv tätig geworden ist, habe ich als "betroffner Mitarbeiter" die Sache selber eingeleitet (per Anschreiben an den AG über den BR eingereicht.

» Was hat dein AG davon, wenn er "auf Zeit" spielt">
Bereits beantwortet. siehe oben

» Die gesetzliche Regelung ist eindeutig im § 84 SGB IX geregelt.
Danke Dir!

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