Wahl eines Stellvertreters (Wahlen)

Cleo, Blieskastel, Wednesday, 26.03.2014, 20:48 (vor 4592 Tagen)

Hallo,
mein einziger Stellvertreter hat vergangene Woche sein Amt aus persönlichen Gründen niedergelegt.

Ich weiß, dass ich jetzt eine Wahlversammlung einberufen muss um einen neuen Stellvertreter zu wählen.

Was kann passieren, wenn ich jetzt keinen Stellvertreter nachwählen lasse sondern bis Oktober warte und dann ganz normal die Wahl der Schwerbehindertenvertreter durchführe>

Cleo

Wahl eines Stellvertreters

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 26.03.2014, 21:31 (vor 4592 Tagen) @ Cleo

Hallo Cleo,

falls Du keinen Stelli unverzüglich nachwählen lässt, begehst Du eine schwerwiegende Amtspflichtverletzung, die theoretisch auch ein Amtsenthebungsverfahren rechtfertigen würden.

Ansonsten: Bist Du bis zum Herbst unverwundbar > Nimmst Du keinen Urlaub >

--
&Tschüß

Wolfgang

Wahl eines Stellvertreters

Cleo, Blieskastel, Sunday, 30.03.2014, 21:43 (vor 4588 Tagen) @ albarracin

Hallo albarracin,
vielen Dank für deine Antwort.
Ich habe mich total verrückt gemacht.
Ich habe mit dem für uns zuständigen Integrationsamt gesprochen und bekam die Info, dass ich ruhig bis Oktober warten kann, wenn meine Schwerbehinderten Mitarbeiter damit einverstanden sind und mir dieses unterschreiben.

Auch wenn ich jetzt zur Wahl eines Stellvertreters einlade und es wird gewählt, wie soll dieser mich vertreten ohne Schulungen und Lehrgänge>
Alle diese Schulungen fangen im Oktober nach den Wahlen an.

Ich habe auch mit einigen Leuten gesprochen und die wollen eigentlich nicht vor Oktober wählen.
Außerdem habe ich gelesen, wenn jemand von diesem Amt zurücktritt, muss eine Schwerbehindertenversammlung einberufen werden. Auf dieser Versammlung muss dann derjenige der sein Amt aus privaten oder gesundheitlichen Gründen niederlegt dieses den Schwerbehinderten Mitarbeiter mitteilen und danach die Geschäftsleitung darüber informieren.
Bisher hat mein Stellvertreter nur mir alles vor die Füße geworfen.
Ich denke, bevor er diesen Schritt nicht gemacht hat und ich das ok von meinem Schwerbehinderten Mitarbeiter habe, halte ich mich ruhig.

Viele Grüße
Cleo

Wahl eines Stellvertreters

Hotte, Stuttgart, Monday, 31.03.2014, 12:33 (vor 4587 Tagen) @ Cleo

Hallo Cleo,

» vielen Dank für deine Antwort.
» Ich habe mich total verrückt gemacht.
» Ich habe mit dem für uns zuständigen Integrationsamt gesprochen und bekam
» die Info, dass ich ruhig bis Oktober warten kann, wenn meine
» Schwerbehinderten Mitarbeiter damit einverstanden sind und mir dieses
» unterschreiben.

Diese Auskunft halte ich für falsch


» Ich habe auch mit einigen Leuten gesprochen und die wollen eigentlich nicht
» vor Oktober wählen.

Es gibt nach meiner Ansicht in diesem Fall keine Entscheidungsfreiheit

» Außerdem habe ich gelesen, wenn jemand von diesem Amt zurücktritt, muss
» eine Schwerbehindertenversammlung einberufen werden. Auf dieser Versammlung
» muss dann derjenige der sein Amt aus privaten oder gesundheitlichen Gründen
» niederlegt dieses den Schwerbehinderten Mitarbeiter mitteilen und danach
» die Geschäftsleitung darüber informieren.


Sorry, aber wo hast du dies gelesen. Es genügt schlicht und einfach ein einfaches Schreiben an die GL.


» Bisher hat mein Stellvertreter nur mir alles vor die Füße geworfen.
» Ich denke, bevor er diesen Schritt nicht gemacht hat und ich das ok von
» meinem Schwerbehinderten Mitarbeiter habe, halte ich mich ruhig.


Das ist dein Risiko. Ich würde es nicht eingehen.

VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

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