Wahl eines Stellvertreters (Wahlen)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 26.03.2014, 21:31 (vor 4592 Tagen) @ Cleo

Hallo Cleo,

falls Du keinen Stelli unverzüglich nachwählen lässt, begehst Du eine schwerwiegende Amtspflichtverletzung, die theoretisch auch ein Amtsenthebungsverfahren rechtfertigen würden.

Ansonsten: Bist Du bis zum Herbst unverwundbar > Nimmst Du keinen Urlaub >

--
&Tschüß

Wolfgang


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