Wahl eines Stellvertreters (Wahlen)
Hallo Cleo,
falls Du keinen Stelli unverzüglich nachwählen lässt, begehst Du eine schwerwiegende Amtspflichtverletzung, die theoretisch auch ein Amtsenthebungsverfahren rechtfertigen würden.
Ansonsten: Bist Du bis zum Herbst unverwundbar > Nimmst Du keinen Urlaub >
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&Tschüß
Wolfgang