Abordnung der Vertrauensperson beendet; noch im Amt? (Allgemeines)

Katja, Schleswig-Holstein, Sunday, 30.03.2014, 10:42 (vor 4590 Tagen)

Hallo,
ich bin Nov. 2010 zur Vertrauensperson der Schwerbehinderten Menschen gewählt worden. Von Jan. 2012 bis Nov. 2013 wurde ich an eine andere Behörde abgeordnet. Abordnung lief aus. Seit Dez. 2013 bin ich wieder bei der Behörde, deren Menschen mich gewählt haben, tätig. Bin ich noch im Amt oder ist das Amt wegen der Abordnung erloschen> Ich habe das Amt nie niedergelegt.
Vielen Dank.

Abordnung der Vertrauensperson beendet; noch im Amt?

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Sunday, 30.03.2014, 11:37 (vor 4589 Tagen) @ Katja

Hallo Katja,

» Hallo,
» ich bin Nov. 2010 zur Vertrauensperson der Schwerbehinderten Menschen
» gewählt worden. Von Jan. 2012 bis Nov. 2013 wurde ich an eine andere
» Behörde abgeordnet.
Nur zur Info für andere Mitlesende:

§ 99 BPersVG – Wahlschutz. Versetzung/Abordnung

(2) Mitglieder der Personalvertretungen .... dürfen gegen ihren Willen nur versetzt oder abgeordnet werden, wenn dies aus wichtigen dienstlichen Gründen auch unter Berücksichtigung der Mitgliedschaft in der Personalvertretung unvermeidbar ist und die Personalvertretung zustimmt. (Gilt so auch für die SBV)

» Abordnung lief aus. Seit Dez. 2013 bin ich wieder bei
» der Behörde, deren Menschen mich gewählt haben, tätig. Bin ich noch im Amt
» oder ist das Amt wegen der Abordnung erloschen> Ich habe das Amt nie
» niedergelegt.
Bei der Abordnung einer Vertrauensperson an eine andere Dienststelle erlischt ihre Wählbarkeit und damit ihr Amt in der bisherigen Dienststelle in entsprechender Anwendung des § 29 Abs. 1 Nr. 4 BPersVG (OVG Hamburg Beschluss vom 2. April 2001 – 8 Bf 1/01.PVL)

Bei Abordnungen über 3 Monate, wenn feststeht, dass das Personalratsmitglied nicht binnen weiteren 6 Monaten zurückkehrt, erlischt das PR-Mandat (§ 13 Abs. 2 Satz 1 und 3) erlischt das Mandat.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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