Rente und Arbeitszeitverkürzung (Allgemeines)

ronja.a, Monday, 31.03.2014, 13:00 (vor 4588 Tagen)

Hallo,

für den folgenden Fall bitte ich um Rat:e
ine schwerbehinderte Kollegin hat EU-Rente bis zum Erreichen der Altersrente bewilligt bekommen. Sie arbeitet bisher 4,5 Std. täglich und dürfte nun weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten. Sie möchte an zwei Tagen in der Woche für 2,5 Std. arbeiten. Nach meiner Auffassung ist das dem Arbeitgeber auch ohne Weiteres möglich und zumutbar, sie so zu beschäftigen.
Der Arbeitgeber möchte hingegen nun das Arbeitsverhältnis ruhen lassen.

Wie verhält sich das, im Zusammenhang mit der vollen EU-Rente>
Steht ihr auch hier die Arbeitszeitverkürzung zu>

Viele Grüße
ronja.a

Rente und Arbeitszeitverkürzung

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 01.04.2014, 18:42 (vor 4587 Tagen) @ ronja.a

Hallo Ronja,

» für den folgenden Fall bitte ich um Rat:e
» ine schwerbehinderte Kollegin hat EU-Rente bis zum Erreichen der
» Altersrente bewilligt bekommen. Sie arbeitet bisher 4,5 Std. täglich und
» dürfte nun weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten. Sie möchte an zwei Tagen
» in der Woche für 2,5 Std. arbeiten. Nach meiner Auffassung ist das dem
» Arbeitgeber auch ohne Weiteres möglich und zumutbar, sie so zu
» beschäftigen.
» Der Arbeitgeber möchte hingegen nun das Arbeitsverhältnis ruhen lassen.
Was heißt "ruhen lassen">
Kündigen>
Dann wär ggf. der § 92 SGB heranzuziehen.

» Wie verhält sich das, im Zusammenhang mit der vollen EU-Rente>
» Steht ihr auch hier die Arbeitszeitverkürzung zu>
Muss ich passen. Wäre eine Frage für die Juristen.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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