Zusammenfassung von Behörden für die SBV-Wahlen (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 01.04.2014, 18:38 (vor 4586 Tagen) @ Ostfriese

Hallo Ostfriese,

» im Herbst stehen wieder die SBV-Wahlen an. Zur Zeit bin ich SBV-Vertreter
» für 6 zusammengefasste Behören unseres Bezirks (unsere Behörde hatte bisher
» als einzige mehr als 5 sbM). Nunmehr gibt es in unserem Bezirk 2 Behörden
» mit 5 oder mehr sbM. Voraussichtlich werde ich wieder einziger Kandidat
» sein. Können die Behörden wieder zusammengefasst werden, oder ist zwingend
» bei 5 oder mehr sbm eine eigene Vertrauensperson der sbM zu wählen>

Betriebe und Dienststellen, die die Mindestzahl von fünf beschäftigten schwerbehinderten Menschen bzw. Gleichgestellten nicht erfüllen, können nach Abs. 1 Satz 4 Halbs. 1 für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung mit räumlich nahe liegenden Betrieben des gleichen Arbeitgebers oder mit gleichstufigen Dienststellen derselben Verwaltung zusammengefasst werden.

Der Gesetzestext lässt nicht eindeutig erkennen, ob es auch für die Zusammenfassung gleichstufiger Dienststellen erforderlich ist, dass diese räumlich nahe beieinander liegen. Sinn und Zweck der Vorschrift – nämlich eine Schwerbehindertenvertretung zu wählen, die auch den kleinen Betrieb bzw. die kleine Dienststelle ohne umständliche Dienstreisen mitbetreut – legen aber nahe, dass auch für die Zusammenfassung von Dienststellen deren räumliche Nähe notwendig ist Ernst / Adlhoch / See / Adlhoch Rdnr. 46; Neumann u. a./Pahlen Rdnr. 10; Wahlbroschüre 2010 S. 13).

Entgegen dem missverständlichen Wortlaut ist die Zusammenfassung nicht davon abhängig, dass beide oder sämtliche zusammengefassten Einheiten weniger als fünf schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Auch wenn ein Betrieb oder Dienststelle fünf oder mehr schwerbehinderte Menschen beschäftigen, erlaubt das Gesetz eine Zusammenfassung mit Betrieben oder Dienststellen, in denen weniger als fünf schwerbehinderte Menschen tätig sind.

Fazit: Man kann keine Behörden, die mehr als 5 sbM beschäftigen, zusammenlegen.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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