Rente und Arbeitszeitverkürzung (Allgemeines)
Hallo Ronja,
» für den folgenden Fall bitte ich um Rat:e
» ine schwerbehinderte Kollegin hat EU-Rente bis zum Erreichen der
» Altersrente bewilligt bekommen. Sie arbeitet bisher 4,5 Std. täglich und
» dürfte nun weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten. Sie möchte an zwei Tagen
» in der Woche für 2,5 Std. arbeiten. Nach meiner Auffassung ist das dem
» Arbeitgeber auch ohne Weiteres möglich und zumutbar, sie so zu
» beschäftigen.
» Der Arbeitgeber möchte hingegen nun das Arbeitsverhältnis ruhen lassen.
Was heißt "ruhen lassen">
Kündigen>
Dann wär ggf. der § 92 SGB heranzuziehen.
» Wie verhält sich das, im Zusammenhang mit der vollen EU-Rente>
» Steht ihr auch hier die Arbeitszeitverkürzung zu>
Muss ich passen. Wäre eine Frage für die Juristen.
--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter