SBV Wahlen 2014, GLeiB will sich aufstellen lassen (Wahlen)

Muenchen, Bayern, Monday, 14.04.2014, 13:12 (vor 4573 Tagen)

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

im Oktober/November 2014 finden die neuen Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung statt.
Dazu meine Frage, kann sich eine Gleichstellungsbeauftragte (Stellvertreterin) die sich noch bis 2016 im Amt befindet aufstellen lassen.
Ich habe gelesen, im Saarland ist das nicht möglich.
Weiß jemand wie es in Bayern gesetzlich geregelt ist>
Leider finde ich dazu keine Informationen.
Herzl. Gruß

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muenchen

SBV Wahlen 2014, GLeiB will sich aufstellen lassen

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 14.04.2014, 13:20 (vor 4573 Tagen) @ Muenchen

Hallo Karin,
bei dir zählt nicht Landes- sondern Bundesrecht.
Meines Wissens seid ihr eine Bundesbehörde.

Hier ein Auszug aus dem Knittelkommentar hierzu:

Der Ausschluss der Wählbarkeit betrifft aber auch die Gleichstellungsbeaufrtragten nach Bundesrecht und ihre Stellvertreterin. Diese dürfen nach § 16 Abs. 5 BGleiG keiner Personalvertretung angehören und nur in ihrer Eigenschaft als Gleichstellungsbeauftragte mit Personalangelegenheiten befasst sein. Ob jeweils gleichgerichtete landesrechtliche Regelungen bestehen, bedarf im Einzelfall näherer Prüfung. Enthält das jeweilige Landesgleichstellungsgesetz keine dem § 16 Absatz 5 BGleiG entsprechende Vorschrift, sind Gleichstellungsbeauftrage zur Schwerbehindertenvertretung wählbar.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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