Nach Festellung der SB, Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse möglich (Allgemeines)

DickesHemd, NRW, Wednesday, 30.04.2014, 15:30 (vor 4558 Tagen)

Hallo Mitstreiter,
auf dem Bescheid eines Mitarbeiters ist folgender Text aufgefallen:

Gesetzliche Krankenversicherung
Es besteht die Möglichkeit des freiwilligen Beitritts in die gesetzliche Krankenversicherung innerhalb von drei Monaten nach Feststellung der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. Voraussetzung hierfür ist, dass die schwerbehinderte Person, ein Elternteil oder sein Ehegatte in den letzten fünf Jahren vor dem Beitritt mindestens drei Jahre versichert waren, es sei denn, sie konnten diese Voraussetzungen wegen Ihrer Behinderung nicht erfüllen. Darüber hinaus kann die Krankenkasse das Beitrittsrecht vom Alter des schwerbehinderten Menschen abhängig machen.

Diese Möglichkeit ist mir bisher nicht bekannt gewesen.
Demnach kann ein bisher Privat Krankenversicherter wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung.

Meine Fragen an euch sind, wie lange besteht diese Möglichkeit schon und welche Erfahrungen habt ihr damit gemacht.

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Viele Grüße
DickesHemd

Kein Vormarsch ist so schwer wie der zurück zur Vernunft. (Bertholt Brecht)


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