Erhebung von statistischen Daten (Allgemeines)
Hallo,
in einer Dienststelle soll ein Entwurf über die Erhebung von statistischen Daten in einer Dienstvereinbarung der Mitarbeitvertretung vorgelegt werden. Da auch ein gleichgestellter Kollege (der gleichzeitig Mitglied der Mitarbeitervertretung ist) dabei ist, wird von mit als zuständige Vertrauensperson eine Stellungnahme erwartet. Der Entwurf sieht vor, die nicht anonymisierte Erhebung (lt. Schreben der Dienststellenleitung macht es keinen Sinn, die Angaben zu anonymisieren, wenn man die Angebote der Regionen erfassen will. Es sollen damit in der Erwachsenenbildung die Anpassung der Angebote an das Kundenverhalten erfasst werden und nicht zur Überwachung der Mitarbeitenden verwendet werden.
Wie seht ihr das>
Viele Grüße
Elkchen