Amtszeit SBV (Wahlen)

Mittwoch, Baden Württemberg, Wednesday, 07.05.2014, 13:05 (vor 4550 Tagen)

Guten Tag schwbv Forum und Mitglieder,

ich bin SBV in einem mittelständischen Betriebes mit ca. 90 MA, davon 5 SB.

Die Veröffentlichung des Wahlergebnisses war am 04.09.2013.
Vorher gab es im Betrieb keine SBV.

Meine Frage:
Wann endet meine Amtszeit>

Vielen Dank im Voraus,

mit freundlichen Grüssen
AG

Verkürzte Amtszeit SBV

Heinrich, Wednesday, 07.05.2014, 16:05 (vor 4550 Tagen) @ Mittwoch

» Veröffentlichung des Wahlergebnisses war am 04.09.2013. Wann endet meine Amtszeit>

Hallo AG,

die Amtszeit endet vorzeitig mit Ablauf des 30. Nov. 2014.
Siehe BIH-Wahlrechtsbroschüre, Seite 26 im Beispielkasten:

"Die Schwerbehindertenvertretung wurde außerplanmäßig gewählt im Juni 2013, weil bisher noch keine Schwerbehindertenvertretung existierte. Ihre Amtszeit besteht bei Beginn der nächsten Regelwahlen am 01.10.2014 über ein Jahr. Die Amtszeit endet daher vorzeitig bei den nächsten regelmäßigen Neuwahlen
mit Ablauf des 30. 11. 2014 (§ 94 Absatz 5 Satz 3 SGB IX)."

Stichtag war der 01.10.2013. Wäre das Wahlergebnis erst nach dem 01.10.2013 bekannt gemacht
worden, dann hätte sich die Amtszeit automatisch verlängert bis 2018 (§ 94 Absatz 5 Satz 4 SGB IX).

Verkürzte Amtszeit SBV

Mittwoch, Baden Württemberg, Thursday, 08.05.2014, 09:40 (vor 4550 Tagen) @ Heinrich

Hallo,

erstmal vielen Dank für die Info:
» die Amtszeit endet vorzeitig mit Ablauf des 30. Nov. 2014.

Bis zur Neuwahl wird in unserem Betrieb die Anzahl an Schwerbehinderten/Gleichgestellten unter die Anzahl von 5 gefallen sein.

Ist dann keine Vertretung mehr zu wählen>

Danke und Gruß
AG

Verkürzte Amtszeit SBV

Heinrich, Thursday, 08.05.2014, 11:31 (vor 4550 Tagen) @ Mittwoch

Hallo,

sinkt die Anzahl der Wahlberechtigten, also Schwerbehinderte und Gleichgestellte, unter 5 kann nicht neu gewählt werden.

Also entweder sofort prüfen können weitere Behinderte, GdB unter 50 aber mind. 30 Gleichgestellt werden>
Oder
Ggf nun sofort, so lange es noch 5 Wahlberechtigte gibt, durch Niederlegung der Mandate einen Vertretungslosen/ Mandaslosen Zustand erzeugen und dann neu wählen. Dann verlängert sich das Mandat, da zum Zeitpunkt der Regelwahl noch keine 12 Monate, es muss dann also im Nov. nicht neu gewählt werden.

Das Absinken der Wahlberechtigten während des Bestehens der SBV ist unerheblich, selbst das Absinken auf 0.

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