Sehbehindert /Blinder Betriebsrat (Umgang mit BR / PR)

Heinrich, Wednesday, 07.05.2014, 18:59 (vor 3661 Tagen) @ Ilka Reinschmidt

Hallo Ilka,

für ALLE Kosten im Zusammenhang mit dem Mandat, also auch ggf für hier notwendige Hilfsmittel, ist lt. Gesetz (§ 96 Abs. 8 SGB IX und § 40 Abs. 1 BetrVG) einzig der AG zuständig. Es gibt hier somit KEINE Mittel/Leistungen des IA/SchwbAV.


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