Stellenbesetzung (TVöD / TV-L)

ninifee, NRW, Thursday, 08.05.2014, 10:03 (vor 3648 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

» Hallo ,

die o.g. Richtlinien sollen nur für Dienststellen des Landes gelten.

In diesen Richtlinien steht auch ,dass bei Stellenausschreibung der Passus über die Schwerbehinderten auch stehen soll, was hier aber abgelehnt wird, da das Personalamt in einem zuletzt besuchten Seminar "gelernt hat", dass dieser Passus nicht mehr extra genannt werden muss.

Gruß
ninifee


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