Härtefallregelung Bundeswehr wahlberechtig (Wahlen)

bauschloss, Wilhelmshaven, Thursday, 08.05.2014, 16:43 (vor 4549 Tagen)

Ist ein Beschäftigter bei einer zivilen Dienststelle der Bundeswehr wahlberechtigt wenn er in Härtefallreglung ist >>

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Gruß
Thomas

Härtefallregelung Bundeswehr wahlberechtig

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 08.05.2014, 16:54 (vor 4549 Tagen) @ bauschloss

Hallo Bauschloss

In welcher Funktion bist du>
Hast du den ersten Beitrag (Bitte lesen) gelesen>
Vor allem den Teil in dem das Wort "Anrede und Schluss" vorkommt! ;-)
was ist bitte eine Härtfallregelung>
Hat der Koll. einen GdB>

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Härtefallregelung Bundeswehr wahlberechtig

bauschloss, Wilhelmshaven, Monday, 12.05.2014, 18:29 (vor 4545 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans-Peter Semmler.

1. Den Beitrag habe ich zu spät gelesen. Habe alles nach geholt.
2. Beim BMVG gib es einen Tarifvertrag TVUMBw zum Abbau der Beschäftige. Wenn eine betroffene Person ( Auflösung Standort, Wegfall Dienstposten) nicht wo anders untergebracht werden kann, besteht als letzte Möglichkeit die Freistellung vom Dienst eben die Härtefallregelung. Diese Person muß gewisse Vorgaben haben z.B. mindestens 55 Jahre und 20 Jahre beim BMVG beschäftig sein und eben betroffen sein.
3. Ja 50 GdB
Die Frage ist: Da die Person freigestellt sind von ihrem Dienst aber weiterhin ein teil ihrer Bezüge bekommen und die (unwahrscheinlich) Möglichkeit besteht aus der Härtefallregelung zurück zukommen, ob sie somit auch wählen können>

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Gruß
Thomas

Härtefallregelung Bundeswehr wahlberechtig

Heinrich, Monday, 12.05.2014, 21:33 (vor 4545 Tagen) @ bauschloss

» … aus der Härtefallregelung zurück zu kommen, ob sie somit auch wählen können>

Hallo Thomas,

hier dürfte es sich um eine Art "Ruhensregelung" mit der Möglichkeit einer "Reaktivierung" handeln. Da wäre zu klären, ob da überhaupt noch Dienststellenzugehörigkeit besteht oder ob diese dauerhaft wie bei ATZ-Freistellung beendet ist. Ich vermute, dass sich bei der PR-Wahl genau die gleiche Frage nach dem akt. Wahlrecht stellt.

Frag doch einfach mal bei Deiner Bezirks-SBV oder der Haupt-SBV nach,
die sollten das evtl. schon geklärt haben und wissen wg. Vergleichsfälle.

Härtefallregelung Bundeswehr wahlberechtig

bauschloss, Wilhelmshaven, Tuesday, 13.05.2014, 09:22 (vor 4545 Tagen) @ Heinrich

Hallo Heiner,
genau das ist die Sache. Wir hatten gerade ein Jahrestreffen der ÖSBV und da kam diese Frage wieder mal hoch. Sie haben kein Wahlrecht aber einige sind da andere Meinung. Auch eine BSBV und HSBV haben teilweise unterschiedliche Begründungen. Es wird bei einem nicht Wahlrecht erstmals bleiben bis einer klagt. Aber trotzdem vielen Dank.

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Gruß
Thomas

Härtefallregelung Bundeswehr wahlberechtig

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 13.05.2014, 09:27 (vor 4545 Tagen) @ bauschloss

Hallo Bauscloss,

» genau das ist die Sache. Wir hatten gerade ein Jahrestreffen der ÖSBV und
» da kam diese Frage wieder mal hoch. Sie haben kein Wahlrecht aber einige
» sind da andere Meinung. Auch eine BSBV und HSBV haben teilweise
» unterschiedliche Begründungen. Es wird bei einem nicht Wahlrecht erstmals
» bleiben bis einer klagt.
Es bestünde ja noch die Möglichkeit, dass ein Wahlvorstand die Wahlberechtigung beschliesst und dann jemand Einspruch gegen die Wählerliste erhebt und dies dann juristisch klären lässt.
Somit hätten alle BW-Einheiten eine Rechtssicherheit wie mit den Koll. zu verfahren ist.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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