Bei Rücktritt wer leitet Wahl ein? (Wahlen)
Servus Oli,
» angenommen der (G)SBV tritt zurück mit sofortiger Wirkung, wer leitet die
» Neuwahl ein>
Die noch existiereneden SBVn
» Ja eigentlich der jetzige Amtsträger aber wenn der soweit in seinem Amt
» "gemobbt" wird, dass er das nicht mehr aushält, kann der das auch nicht
» mehr übernehmen. 
So lange er sein Amt ausüben kann, kann er auch eine Neuwahl ausüben.
Vorsicht mit dem Begriff "gemobbt"!!!!
» Was kann ich tun >>
Ohne euere Probleme zu kennen, die für den Konflikt verantwortlich sind - SCHWIERIG!!!
Helfen könne ein vermittelndes Gespräch, ev. durch IA.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter