Bei Rücktritt wer leitet Wahl ein? (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 14.05.2014, 16:46 (vor 4543 Tagen) @ okonzelmann

Servus Oli,

» angenommen der (G)SBV tritt zurück mit sofortiger Wirkung, wer leitet die
» Neuwahl ein>
Die noch existiereneden SBVn

» Ja eigentlich der jetzige Amtsträger aber wenn der soweit in seinem Amt
» "gemobbt" wird, dass er das nicht mehr aushält, kann der das auch nicht
» mehr übernehmen. :-)
So lange er sein Amt ausüben kann, kann er auch eine Neuwahl ausüben.

Vorsicht mit dem Begriff "gemobbt"!!!!

» Was kann ich tun >>
Ohne euere Probleme zu kennen, die für den Konflikt verantwortlich sind - SCHWIERIG!!!
Helfen könne ein vermittelndes Gespräch, ev. durch IA.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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