Entscheidungsrecht (Allgemeines)
Hallo Frank,
bei der Weitergabe von vertraulichen Informationen an Stellvertreter im ruhenden Mandat liegt ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht vor. Wie bereits geschrieben: die SBV ist eine EIN-PERSONENVERTRETUNG und die Stellis sind im Rahmen der Wahrung der Amtskontinuität lediglich durch die Geschäftsübergabe zur Verhinderungsvertretung zu informieren. Ich weiß hier in unserer Stadtverwaltung von vielen SBV'en, die das nicht beachten.
Gruß Roland