Entscheidungsrecht (Allgemeines)

thepanther, Berlin, Wednesday, 21.05.2014, 03:31 (vor 4537 Tagen)

Klar ist, dass ich mich mit meinen Stellvertetern über verschiedene Themen beraten werde.
Wie ist das aber, wenn eine Entscheidung ansteht in der die Zustimmung der SBV gefordert ist.
Entscheide ich da letztendlich alleine oder muss ich mich vorher mit den Stellvertretern beraten, eine Sitzung einberufen>

Ich bin neu in der Position und möchte mich ganz gerne absichern.

Entscheidungsrecht

ciralifan, Wednesday, 21.05.2014, 07:25 (vor 4536 Tagen) @ thepanther

Hallo Frank und willkommen im Club.
Die SBV ist ein Einpersonen Mandat. Also kein Gremium wie der BR.
Du entscheidest allein, die Stellvertreter nur dann, wenn sie dich regulär vertreten.Schau einfach mal rechts unter A_Z / Aufgaben / Rechte und Pflichten.

Entscheidungsrecht

Bitmix, Niedersachsen, Wednesday, 21.05.2014, 12:36 (vor 4536 Tagen) @ ciralifan

Hallo Frank,

bei der Weitergabe von vertraulichen Informationen an Stellvertreter im ruhenden Mandat liegt ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht vor. Wie bereits geschrieben: die SBV ist eine EIN-PERSONENVERTRETUNG und die Stellis sind im Rahmen der Wahrung der Amtskontinuität lediglich durch die Geschäftsübergabe zur Verhinderungsvertretung zu informieren. Ich weiß hier in unserer Stadtverwaltung von vielen SBV'en, die das nicht beachten.

Gruß Roland

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