BR will SBV beim BEM nicht (BEM)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 21.05.2014, 21:35 (vor 3637 Tagen) @ Sandra

Hallo,

hier dürfte keiner einen "guten Tipp" haben, weil Deine Begründung nicht trägt.
Deine Zuständigkeit ist nicht in § 84 SGB IX geregelt, sondern in § 95. Und da steht nun mal nix von "von Behinderung bedroht".
Außerdem hat der Gesetzgeber in § 84 Abs. 1 bewußt eine Spezialregelung für Deine Klientel gemacht.
Du bist zuständig für schwerbehinderte und gleichgestellte AN, mehr nicht.
Die Zuständigkeit läßt sich nur noch (auch mit viel Argumentationsmühen)ausdehnen auf den Personenkreis mit vorläufigem Rechtsschutz nach § 90 Abs. 2a SGB IX, aber dann hört es wirklich auf.

Du kannst zwar Deine Beteiligung am BEM-Team nicht erzwingen, aber es stellt sich natürtlich die Frage, wie Dein BR dazu steht. Schließlich bestimmt Dein AG ja nicht alleine, wer im BEM-Team beteiligt wird. Wenn also Dein BR Dich unterstützt, kann er die Vereinbarung an diesem Punkt durchaus scheitern lassen. Keine BEM-Vereinbarung ist besser als eine schlechte BEM-Vereinbarung (frei nach FJ Düwell), denn ohne BEM-Vereinbarung hat in erster Linie der AG ein Problem.

--
&Tschüß

Wolfgang


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