Behindertentoilette - Nutzungsberechtigung (Allgemeines)

Sander, Niedersachsen, Thursday, 22.05.2014, 10:54 (vor 4536 Tagen)

Hallo,

bei uns kocht gerade das Thema "Behinderten-WC's hoch.

Wir haben getrennte Damen- und Herren-Sanitärräume mit jeweils 15 "normalen" Toiletten und jeweils zwei Behinderten-WC's.

Leider kommt es immer häufiger vor, dass auch Nichtbehinderte diese WC's nutzen. Der Arbeitgeber möchte keine Kosten entstehen lassen, weshalb Lösungen wie Schlüssel für Schwerbehinderte o.ä. wegfallen.

Ich habe alles mögliche gefunden, leider jedoch nichts, woraus hervorgeht, wer diese Toiletten benutzen darf.

Anspruch aus § 81 SGBIX ist klar ABER wie kann bzw. kann überhaupt irgendwem die Nutzung untersagt werden>
Der Arbeitgeber möchte die Situation jetzt 3 - 6 Monate beobachten und dann nach Eingang der Beschwerden entscheiden, wie weiter verfahren wird.
Das läuft auf ein "Verpetzen" der Kollegen untereinander hinaus und das kann es ja nicht sein.
Vor allem, da man ja nicht sagen kann, wer berechtigt ist und wer nicht.

Könnt Ihr mir helfen>

Vielen Dank

Sander

Behindertentoilette - Nutzungsberechtigung

Sander, Niedersachsen, Thursday, 22.05.2014, 13:23 (vor 4536 Tagen) @ ciralifan

Hallo Ciralifan,

danke für die prompte Hilfe. Den habe ich tatsächlich übersehen und werde mich jetzt mal auf die Arbeitsstättenverordnung stürzen.

Gruß
Sander

Behindertentoilette - Nutzungsberechtigung

zicko, Bayern, Friday, 23.05.2014, 08:47 (vor 4535 Tagen) @ Sander

Guten Morgen Sander,

vielleicht sollten sich die "petzenden Kollegen" evtl. mal Gedanken darüber machen, wer alles einen Anspruch auf die Benützung von bspw. öffentlichen Behindertentoiletten hat(und dies wäre dann sicherlich auch anwendbar für "private" Behindertentoiletten):
Schwer gehbehinderte Menschen, Rollstuhlfahrer, Stomaträger, blinde und andere schwerbehinderte Menschen, die hilflos sind oder eine Begleitperson brauchen,sowie an Multipler Sklerose, Morbus Crohn und Colitis ulcerosa Erkrankte und Menschen mit chronischem Blasen-/Darmleiden.
In jedem Fall bekommen den Zentralschlüssel für öffentliche Toiletten behinderte Menschen mit
- GdB von mindestens 70, oder
- Merkzeichen aG, B, H oder Bl.

Fazit:
Nicht jedem Benützer solcher Toiletten sieht man evtl. seine Berechtigung dazu gleich an.

Quelle: einfach mal im Internet googeln "Wer darf eine Behindertentoilette benützen".

Schöne Grüße
zicko

Behindertentoilette - Nutzungsberechtigung

Heinrich, Friday, 23.05.2014, 09:08 (vor 4535 Tagen) @ zicko

Hallo,

Zicko, Du musst hier unterscheiden, zwischen dem wer darf sie nutzen und wer hat das Recht der kostenfeien Nutzung. Benutzt werden dürfen sie von allen. Es gibt hier KEIN ausschließliches Nutzungsrecht für Schwerbehinderte.

Behindertentoilette - Nutzungsberechtigung

zicko, Bayern, Friday, 23.05.2014, 09:23 (vor 4535 Tagen) @ Heinrich

Hallo,

öffentliche Behindertentoiletten sind oft mit einem einheitlichen Schließsystem versehen, das mit dem so genannten EURO-Schlüssel geöffnet werden kann.

Wie kann man z.B. eine öffentliche Behindertentoilette benützen, wenn man nicht den dafür immer häufiger erforderlichen Schlüssel hat; diesen man jedoch nur bekommt bei Vorliegen oben aufgeführter Voraussetzungen>

Schöne Grüße
zicko

Behindertentoilette - Nutzungsberechtigung

Heinrich, Friday, 23.05.2014, 09:47 (vor 4535 Tagen) @ zicko

Hallo Zicko,

die Behinderten Toiletten in Bahnhöfen kann man zB auch ohne Schlüssel betreten. Ich nutze diese grundsätzlich, da idR sauberer vor allem aber mehr Platz bieten.

Das man oft den besonderen Schlüssel bedarf um diese betreten zu können ist eine andere Sache. Doch oftmals so zB auch auf Bahnhöfen, kann man diese auch ohne Schlüssel betreten, muss dann nur Geld einwerfen.

Oftmals sind es auch "Kombi Toiletten". Also Behinderten WC und Babywickelraum. Auch können zB auf Raststätten ältere Menschen die zwar nicht schwerbehindert sind aber auf die Nutzung von Rollatoren angewiesen sind oder Menschen die vorübergehend/kurzfristig auf einen Rollstuhl angewiesen sind zB nach Beinbruch aber keine Behinderung und daher den Schlüssel nicht erhalten sich beim Personal den Schlüssel zum Behinderten WC holen.

Es geht um den Grundsatz, die Benutzung dieser durch Nichtbehinderte in NICHT verboten. Diesen Hinweis nur um Koll. wie hier die Fragestellerin nicht auf ein "falsches Gleis" bei Argumentationen zu bringen.

Wenn aber im Betrieb die Nutzung dieser Behinderten Toiletten durch Nichtbehinderte dazu führt, dass Berechtigte sie nicht nutzen können, sollte der AG handeln, was er dann auch kann und darf. Es darf also keine Zugangskontrolle stattfinden.

Es gibt aber auch keine Pflicht/Gesetz, dass man das Recht auf Nutzung belegen, beweisen muss.

http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz>lid=DE&did=1972

Behindertentoilette - Nutzungsberechtigung

Sander, Niedersachsen, Tuesday, 27.05.2014, 11:53 (vor 4531 Tagen) @ Heinrich

Hallo,

und erst einmal vielen Dank für die Diskussion.

Mir ging es jedoch wirklich um die Frage, ob es eine gesetzliche Regelung bezüglich des berechtigten Personenkreises zur Nutzung von Behindertentoiletten gibt.
Ich habe, anscheinend aus gutem Grund, nichts derartiges gefunden.

Euro-Schlüssel und spezielle Schließanlagen kommen für unseren AG aus Kostengründen nicht in Frage.

Also bleibt nur, an die Einsicht der KollegInnen zu appellieren.

Vielen Dank

Sander

Behindertentoilette - Nutzungsberechtigung

heinrich55, Thursday, 29.06.2017, 14:23 (vor 3402 Tagen) @ Sander

Hallo Kollegen und Kolleginnen,

bei uns hat der Hausmeister die Behindertentoilette zugeschlossen mit wirklich diskrimierenden Aussagen. Wir sind ein privatwirtschaftlicher Betrieb.

Ich habe überlegt den technischen Beratungsdienst hinzuzuziehen und eine Betriebsbegehung zu machen oder auch die Antidiskriminierungsstelle einzuschalten?

Was würdet ihr machen?

Auch würde ich das ganze vielleicht mit Hilfsbereiten per pn besprechen. Da hier ja sowieso jeder mitlesen kann.

Vielen Dank für Eure Antwort.

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