Hallo Jürgen,
» Der BR hat das recht ins Arbeitszeitkonto zu schauen.
Da vermutlich eine Betriebsvereinbarung die Grundlage des AZK ist, ist es nicht nur sein Recht sondern auch die Pflicht die Regelungen derselben zu überwachen.
» Hat die SBV auch das Recht>
Wozu soll das gut sein> Die SBV ist kein "Neben-BR". Deine Aufgaben sind im SGB IX geregelt.
» Bin nicht freigeschaltet. Habe auch nicht das Recht dazu sagt der AG.
Stimmt.
» Habe gerade ein Problem mit einen Schwerbehinderten
» der sich nicht an die BV Arbeitszeitkonto halten soll. Kann es aber nicht
» überprüfen da ich kein zugriff habe.
Siehe oben!
Ist alleinige Aufgabe des BR. Bei vernünftiger Zusammenarbeit mit diesem könnt ihr bestimmt das Problem gemeinsam angehen.
Außerdem schau doch mal in die BV rein. Da ist möglicherweise auch geregelt inwiefern der betroffene Mensch Zugang zu seinen Daten hat. Dann kannst du ja gemeinsam mit dem Kollegen (der "Auffällige") ins Konto schauen.