Begriff "räumlich weit auseinanderliegende Betriebsteile" (Wahlen)

Kai2014, Tuesday, 03.06.2014, 09:45 (vor 4523 Tagen)

Hallo,

wir sind im Betrieb weniger als 50 Schwb und Gleichgestellte. Ich wollte
daher das vereinfachte Wahlverfahren anwenden, da wir auch nur eine
Betriebsstätte haben. Allerdings stellt sich die Frage, wie Aussendienstmitarbeiter oder auch HomeOffice Kollegen anzusehen sind,
die Schwb/ gleichgestellt sind, aber räumlich weit von der Zentrale ihren
job machen. Wäre nicht dann hier das förmliche Wahlverfahren anzuwenden>

Danke & Grüße
Kai

Begriff "räumlich weit auseinanderliegende Betriebsteile"

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 03.06.2014, 10:24 (vor 4523 Tagen) @ Kai2014

Hallo Kai,
herzlich willkommen hier im SBV-Forum :flower:

» wir sind im Betrieb weniger als 50 Schwb und Gleichgestellte. Ich wollte
» daher das vereinfachte Wahlverfahren anwenden, da wir auch nur eine
» Betriebsstätte haben. Allerdings stellt sich die Frage, wie
» Aussendienstmitarbeiter oder auch HomeOffice Kollegen anzusehen sind,
» die Schwb/ gleichgestellt sind, aber räumlich weit von der Zentrale ihren
» job machen. Wäre nicht dann hier das förmliche Wahlverfahren anzuwenden>
Die sehr gute Wahlbroschüre der Integrationsämter lässt hier wenig Spielraum zu.
"Räumlich weit" wird auf Seite 32+33 (bezogen auf ein Gerichtsurteil) mit 60 km definiert.
Nun musst du abwägen ob deine Kollegen darunter fallen.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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