Begriff "räumlich weit auseinanderliegende Betriebsteile" (Wahlen)
Hallo Kai,
herzlich willkommen hier im SBV-Forum :flower:
» wir sind im Betrieb weniger als 50 Schwb und Gleichgestellte. Ich wollte
» daher das vereinfachte Wahlverfahren anwenden, da wir auch nur eine
» Betriebsstätte haben. Allerdings stellt sich die Frage, wie
» Aussendienstmitarbeiter oder auch HomeOffice Kollegen anzusehen sind,
» die Schwb/ gleichgestellt sind, aber räumlich weit von der Zentrale ihren
» job machen. Wäre nicht dann hier das förmliche Wahlverfahren anzuwenden>
Die sehr gute Wahlbroschüre der Integrationsämter lässt hier wenig Spielraum zu.
"Räumlich weit" wird auf Seite 32+33 (bezogen auf ein Gerichtsurteil) mit 60 km definiert.
Nun musst du abwägen ob deine Kollegen darunter fallen.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter