Wahlvorstand ich selbst? (Wahlen)
Hallo Joci,
erst mal herzlich willkommen hier im Forum:flower:
Vorneweg eine Frage: Gibt es einen Grund, dass du dich 2x angemeldet hast>
» Ich benötige mal Tipps von den Erfahrenen. Ich führe dieses Jahr meine
» erste SBV Wahl durch. Es soll lt. Rechtssprechung eine förmliche Wahl
» werden, sodass ein Wahlvorstand gewählt werden muss. ( 17 SB/ GL z.T. in
» weit auseinanderliegenden Betriebsstätten) Nun meine Frage, macht es Sinn
» sich selbst als Wahlvorstand zu wählen>
Rechtlich steht dem nichts im Wege.
Da du selbst das Seminar besuchst macht es absolut Sinn.
» Ich befürchte, dass keiner in
» unserem 400 MA Betrieb dieses Amt ausüben möchte.
Bedenke, dass der WV aus 3 Personen (gemäß § 1 Abs.1 der SchwbvWO) und Ersatz bestehen soll.
Es müssen keine sbM sein.
» Leider kann ich auch erst Ende September ein SBV-Wahl Seminar besuchen.
Im August wäre bei mir auch noch Platz 
PS: Es wäre schön wenn du dir die Zeit für eine Anrede bzw eine Schlussfloskel nimmst, so wie es auch (fast) alle anderen User tun 
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter