Wahlberechtigung (Wahlen)

sabine - leo, Bayern, Monday, 23.06.2014, 13:37 (vor 4503 Tagen) @ WolfgangLange

Auch hallo,

nein.

Zitat: Ist die Schwerbehinderung offensichtlich (Oberschenkelamp. eines Beines = GdB70), ist der schwerbehinderte Mensch bei der Wahl ohne SB-Ausweis zu berücksichtigen. Ist die Schwerbehinderung nicht offensichtlich, kommt eine Berücksichtigung nicht in Betracht.
Auch der behinderte Mensch, über dessen Gleichstellungsantrag am Wahltag noch nicht entschieden ist, darf nicht wählen.
ZB spezial Wahl der Schwerbehindertenvertretung Seite 12

Gruß
Sabine


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