Abordnung für 1/4 Jahr des Stellvertreter? (Allgemeines)

Rohde, Tuesday, 24.06.2014, 07:37 (vor 4504 Tagen)

Hallo,

ich bin Vertrauensperson für Schwerbehinderte und Gleichgestellte Beschägtigte in der Bundespolizei. Meine gewählte Stellvertreterin ist Beamtin. Kann diese durch den Vorgesetzen auf 1/4 Jahr Abordnung geschickt werden>

Welche Vorraussetzungen müssen erfüllt sein und in welchem Gesetzestext finde ich das>

Vielen Dank im Vorraus.

M.f.G.
Rohde

Abordnung für 1/4 Jahr des Stellvertreter?

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 25.06.2014, 10:10 (vor 4502 Tagen) @ Rohde

Hallo Rhode,
Herzlich Willkommen hier im SBV-Forum :flower:
Bitte dein Profil ergänzen. Dies erleichtert die Antwort.


» ich bin Vertrauensperson für Schwerbehinderte und Gleichgestellte
» Beschägtigte in der Bundespolizei. Meine gewählte Stellvertreterin ist
» Beamtin. Kann diese durch den Vorgesetzen auf 1/4 Jahr Abordnung geschickt
» werden>
»
» Welche Vorraussetzungen müssen erfüllt sein und in welchem Gesetzestext
» finde ich das>

Hier haben wir mehrere Berührungspunkte die ggf. helfen können.
Voraussetzung ist allerdings, dass es der/die erste Stellv. ist.

§ 95 Abs. 2 SGB IX
Hat der AG mit dir im Vorfeld die "Entscheidung" erörtert. Hast du deine Grüne, die dagegen sprechen formuliert> Wie hat er darauf reagiert>

§ 47 Abs 2 BPersVG (falls das für dich gilt>>> - Profil!!)
in Verbindung mit § 96 Abs. 3 SGB IX
Diese § gelten allerdings nur dann wenn auch tatsächlich eine Vertretung stattgefunden hat.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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