Reisekosten (Seminare / Fortbildung)

Heinrich, Tuesday, 01.07.2014, 16:28 (vor 3591 Tagen) @ Heinrich

Hallo,

hier noch das Urteil.
Betriebsratsmitglieder haben nur Anspruch auf die Erstattung von Aufwendungen für Reisen, die zur Wahrnehmung ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben notwendig sind. Besteht in einem Betrieb eine für die Arbeitnehmer verbindlicheReisekostenregelung, ist sie auch für Dienstreisen von Betriebsratsmitgliedern anzuwenden (BAG 23.6.1975 - 1 ABR 104/73). Eine gegenüber den Arbeitnehmern des Betriebes günstigere oder ungünstigere Regelung verstieße gegen das Gleichbehandlungsgebot (§ 78 Satz 2 BetrVG).
Quelle.

Gilt analog für die Regelungen für SBV im SGB IX.


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