Wahlausschreiben (Wahlen)

WolfgangLange, N-R-W, Wednesday, 02.07.2014, 22:32 (vor 4494 Tagen)

Hallo, wir haben 12 Standorte in 12 verschiedenen Städten Bundesweit.
Reicht der Aushang an jedem Standort in geeigneter Form (Schwarzes Brett)>
Oder muss das Wahlausschreiben z.B. per Mail an alle Schwb versendet werden>

Danke für eure Antworten.

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WL

Wahlausschreiben

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 03.07.2014, 07:19 (vor 4494 Tagen) @ WolfgangLange

Hallo Wolfgang,

Die Wahl wird durch Erlass und Bekanntmachung eines Wahlausschreibens eingeleitet, § 5 SchwbVWO. Eine elektronische Bekanntmachung des Wahlausschreibens ist – anders als bei der Betriebsratswahl – im Schwerbehindertenrecht nicht vorgesehen und demnach nicht ausreichend.

Bei einem Betrieb, der aus mehreren Betriebsstätten in einem oder an verschiedenen Orten Deutschlands besteht, muss in jeder Betriebsstätte ein Abdruck des Wahlausschrei bens ausgehängt werden, sofern dort schwerbehinderte Wahlberechtigte tätig sind.

Da die Möglichkeit besteht, dass schwerbehinderte Beschäftigte ihre Schwerbehinderteneigenschaft dem Arbeitgeber noch nicht offenbart haben, empfiehlt es sich, das Wahlausschreiben in allen Betriebsstätten auszuhängen, um alle potenziellen Wähler anzusprechen. Aus dem gleichen Grund empfiehlt es sich, das Wahlausschreiben zusätzlich auch im betrieblichen Intranet, soweit vorhanden, als barrierefreie Textdatei zu veröffentlichen wegen der Zugänglichkeit für sehbehinderte und blinde Wahlberechtigte beziehungsweise zur Erhöhung der Wahlbeteiligung.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Wahlausschreiben

CHM, Ba-Wü (öff. Dienst), Thursday, 10.07.2014, 16:23 (vor 4486 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

» Eine elektronische Bekanntmachung des
» Wahlausschreibens ist – anders als bei der Betriebsratswahl – im
» Schwerbehindertenrecht nicht vorgesehen und demnach nicht ausreichend.

Wir haben 15 weit auseinander liegende Betriebsteile. Die Leute haben extrem Zeitdruck bei der Arbeit und tummeln sich äußerst selten am Schwarzen Brett, die Mitarbeiter mit Home-Office gar nicht. Auch ins Intranet muss man ja aktiv reingucken, das machen nicht viele. Deshalb möchte ich das Wahlausschreiben zusätzlich per Mail an alle Mitarbeiter (Schwerbehinderte und Nicht-Schwerbehinderte) verschicken. Wäre das denn ok, wenn es auch an die schwarzen Bretter in den Teilbetrieben gehängt wird>

Danke und liebe Grüße, CHM

Wahlausschreiben

WoBi, Thursday, 10.07.2014, 17:30 (vor 4486 Tagen) @ CHM

» Wäre das denn
» ok, wenn es auch an die schwarzen Bretter in den Teilbetrieben gehängt
» wird>
Hallo,

Mit dem Aushang an den schwarzen Bretter in den 15 Betrieben und dem Erhalt der Lesbarkeit (auch keine Anmerkungen,..) während der Aushangzeit ist den gesetzlichen Auflagen genüge getan. Die elektronische Bereitstellung im Infonet oder der Versand per Mail ist zusätzlich. Dies kann der Wahlvorstand so festlegen / beschließen. Tipp: Im Vorfeld die Klärung der Absenderadresse (z.B. SBV-Wahlvorstand@xx.de) und Format.

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Gruß
Wolfgang

Wahlausschreiben

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 11.07.2014, 08:55 (vor 4486 Tagen) @ CHM

Hallo,

» Deshalb möchte ich das Wahlausschreiben zusätzlich per Mail an alle Mitarbeiter (Schwerbehinderte und Nicht-Schwerbehinderte) verschicken. Wäre das denn ok, wenn es auch an die schwarzen Bretter in den Teilbetrieben gehängt wird>
Bitte nicht vergessen, dass die Mail als "Blindkopie" (BCC) versendet wird.
Das Erkennen aller Mailadressen wäre datenschutzrechtlich bedenklich.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Wahlausschreiben - Datenschutz

CHM, Ba-Wü (öff. Dienst), Tuesday, 15.07.2014, 14:16 (vor 4481 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo
danke für die Antworten.
» » Bitte nicht vergessen, dass die Mail als "Blindkopie" (BCC) versendet
» wird.
» Das Erkennen aller Mailadressen wäre datenschutzrechtlich bedenklich.

Die internen Mailadressen aller Mitarbeiter sind aber doch sowieso allgemein bekannt. Beim Versand an die Gruppe "Mitarbeiter - alle" muss dann doch nichts geblindet werden, oder > Auch bei Mails an die Gruppe der Schwerbehinderten habe ich noch nie geblindet, weil - innerhalb der Gruppe kennt man sich doch und weiß, wer auch schwerbehindert ist. Wenn das niemand wissen darf, müsste ich ja auch Burkas für den Besuch der Schwb-Versammlung verteilen.

LG CHM

Wahlausschreiben - Datenschutz

WoBi, Tuesday, 15.07.2014, 14:29 (vor 4481 Tagen) @ CHM

» » » Bitte nicht vergessen, dass die Mail als "Blindkopie" (BCC) versendet
» » wird.
» » Das Erkennen aller Mailadressen wäre datenschutzrechtlich bedenklich.
»
» Beim Versand an die Gruppe "Mitarbeiter - alle" muss
» dann doch nichts geblindet werden, oder > Auch bei Mails an die Gruppe der
» Schwerbehinderten habe ich noch nie geblindet, weil - innerhalb der Gruppe
» kennt man sich doch und weiß, wer auch schwerbehindert ist. Wenn das
» niemand wissen darf, müsste ich ja auch Burkas für den Besuch der
» Schwb-Versammlung verteilen.
»

Hallo CHM,

wenn nur der Verteilername eingetragen wird und nicht der einzelne Empfänger, dann kann der Verteilername auch in An: eingetragen werden. Aber die Auflistungen aller Empfängernamen im Klartext ist kritisch. Selbst wenn sich alle behinderten Menschen untereinander kennen sollten, ist eine Aussendung nur als BCC: durchzuführen. Dies unter anderem wegen Persönlichkeitsrechte und Datenschutz.
Der Vergleich mit der Versammlung der schwerbehinderten Menschen hinkt. Das kommen ist freiwillig. Die Kommenden sind sich bewusst, dass ihre Zugehörigkeit zu der Gruppe der schwerbehinderten oder gelichgestellten Menschen offenbart wird. Auch wenn die Versammlung nicht öffentlich ist. Eine Offenbarung im offenen Mailverteiler ist durch den Betroffenen nicht steuerbar.

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Gruß
Wolfgang

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