Wählerliste (Wahlen)
Muss ich einem Wahlberechtigten direkte Einsicht in die komplette Wählerliste gewähren>
Oder reicht es wenn ich auf Anfrage nachschaue ob der entsprechende Kollege in der Wählerliste ist>
Der Grund meiner Frage ist, das ich befürchte das Namen von Kollegen gesucht werden sollen, von denen man nicht weiß ob die Schwerbehindert sind, um diese dann nach Stützunterschriften zu fragen.
Danke für eure Antwort.
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WL