Merkzeichen "G" (Fragen zu einer Behinderung)

fiscwo, Wednesday, 16.11.2005, 13:04 (vor 6750 Tagen)

Das Versorgungsamt hat mir weiterhin nach Klage einen GdB von 50 und das Merkzeichen "G" zuerkannt.
In dem Bescheid steht:
Ausweisart: Es steht Ihnen ein Ausweis zu, der nicht zur Inanspruchnahme der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr berechtigt.
Ist diese Einschränkung überhaupt rechtlich zulässig> Hat die Zuerkennung des Merkzeichens "G" nicht die unentgeltliche Beförderung zur Folge>
Ich bin dann doch etwas verwirrt!
Wer kann mich aufklären>


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