Stützunterschriften (Wahlen)

maulwurf, Sachsen_Anhalt, Wednesday, 09.07.2014, 07:01 (vor 4488 Tagen)

Guten Morgen sagt der Maulwurf und hat eine Frage an Euch,

ein Sehbehinderter, blind möchte für die Wahl kandidieren,kann die derzeitige vertrauensperson ihn bei der Einholung der Stützunterschriften begleiten>,da sehr eingeschränkte Mobilität und was hat die Vertrauensperson dabei zu beachten>

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten


mit regnerischen Grüßen verabschiedet sich der Maulwurf:-P

Stützunterschriften

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 09.07.2014, 08:41 (vor 4488 Tagen) @ maulwurf

Guten Morgen Maulwurf,


» ein Sehbehinderter, blind möchte für die Wahl kandidieren,kann die
» derzeitige vertrauensperson ihn bei der Einholung der Stützunterschriften
» begleiten>
Wenn du dies in deiner Freizeit machst - JA.
Ansonsten - NEIN, denn dies gehört nicht zu den Aufgaben der SBV für die dich der AG von der Arbeit freistellt.
Außerdem wäre noch der Datenschutz zu beachten, dass dein Wissen nicht zu seinem Wahlkampf "mißbraucht" wird.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Stützunterschriften

maulwurf, Sachsen_Anhalt, Wednesday, 09.07.2014, 09:11 (vor 4488 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

» Guten Morgen Maulwurf,
»
»
» » ein Sehbehinderter, blind möchte für die Wahl kandidieren,kann die
» » derzeitige vertrauensperson ihn bei der Einholung der
» Stützunterschriften
» » begleiten>
» Wenn du dies in deiner Freizeit machst - JA.
» Ansonsten - NEIN, denn dies gehört nicht zu den Aufgaben der SBV für die
» dich der AG von der Arbeit freistellt.
» Außerdem wäre noch der Datenschutz zu beachten, dass dein Wissen nicht zu
» seinem Wahlkampf "mißbraucht" wird.

ich sehe dies als eine Art Hilfeleistung und Chance, das ein Blinder als Stellvertreter kandidieren kann,er kann ja Einsicht nehmen in die Wählerliste und so ist der Datenschutz gewährt

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