Stützunterschriften (Wahlen)
» Guten Morgen Maulwurf,
»
»
» » ein Sehbehinderter, blind möchte für die Wahl kandidieren,kann die
» » derzeitige vertrauensperson ihn bei der Einholung der
» Stützunterschriften
» » begleiten>
» Wenn du dies in deiner Freizeit machst - JA.
» Ansonsten - NEIN, denn dies gehört nicht zu den Aufgaben der SBV für die
» dich der AG von der Arbeit freistellt.
» Außerdem wäre noch der Datenschutz zu beachten, dass dein Wissen nicht zu
» seinem Wahlkampf "mißbraucht" wird.
ich sehe dies als eine Art Hilfeleistung und Chance, das ein Blinder als Stellvertreter kandidieren kann,er kann ja Einsicht nehmen in die Wählerliste und so ist der Datenschutz gewährt