Wahlvorstand bestellt - AG bezweifelt Wahlvoraussetzungen (Wahlen)
Hallo zusammen,
Vorgeschichte: In einem Betrieb mit mehreren weit auseinanderliegenden Betriebsstätten (Beispiel: Hannover / Kiel) hat die GSBV laufend geprüft ob mindestens 5 schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen beschäftigt sind. Mit einer weiteren Gleichstellung war nach Prüfung der GSBV die Schwelle zur eigenständigen Wahl einer örtlichen SBV erreicht. Die Anzahl der Behinderten im Betrieb wurde durch eine Abfrage in der Personalabteilung bestätigt. Daraufhin hat die GSBV ein Wahlvorstand (3 Mitglieder) und 3 Ersatzmitglieder bestellt. Nach Vorlage der Bestätigungen der Amtsannahme der Wahlvorstandsmitglieder wurde die Arbeitgeberin die Bestellung mitgeteilt.
Jetzt bezweifelt der Beauftragte der Arbeitgeberin die Anzahl der wahlberechtigten Beschäftigten in diesem Betrieb und behauptet ein Beschäftigter sein in einer Art passiven Phase einer Altersteilzeit, aber ohne Altersteilzeitvereinbarung. Die Wahlvoraussetzungen seien nicht gegeben.
Fragen:
Ist die Bestellung des Wahlvorstandes ungültig>
Wie kann geklärt werden, ob die Bestellung gültig oder ungültig ist>
Kann der Wahlvorstand zwischenzeitlich die Arbeit aufnehmen>
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Gruß
Wolfgang