Einschränkung auf bestimmten Arbeitsplatz (Gleichstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 14.07.2014, 09:35 (vor 3580 Tagen) @ Ipsen

Hallo,

die Einschränkung der Gleichstellung auf bestimmte Arbeitsplätze ist seit Längerem unzulässig.
Da hat sich die AA selber "ins Knie geschossen", denn wenn der derzeitige Arbeitsplatz nicht geeignet ist (auch nicht durch Maßnahmen iSd § 81 Abs. 4 oder 5 SGB IX), hätte sie die GS eigentlich nicht aussprechen dürfen.
Da sie aber nunmal die GS ausgesprochen hat, ist die Beschränkung rechtswidrig und der betroffene AN sollte gegen die GS einen Teilwiderspruch einlegen, soweit es die Beschränkung betrifft.
» Viele Grüße
» Kai-Reiner

--
&Tschüß

Wolfgang


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