Gewährung einer finanziellen Hilfe (Antragstellung / Widerspruch)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 14.07.2014, 11:59 (vor 3584 Tagen) @ Knappe

Hallo Knappe,

» Meine Fragen:
»
» 1) Muss die MAin die Diagnose mitteilen>
NEIN!
Ein Gutachten über die behinderungsbedingte Notwendigkeit reicht hier aus.
In vielen Betrieben wird dies nochmals vom Betriebsarzt bestätigt.

» 2) Warum ist auf dem Antragsformular des Integrationsamt nicht schon danach
» gefragt worden>
Weil die "Diagnose" zur Bearbeitung bzw. Bewilligung nicht relevant ist.
Im Rahmen des Datenschutzes sollen eben nur Dinge abgefragt werden, die unbedingt notwendig sind.
Und die Auwirkung der Behinderung am Arbeitsplatz ist das ausschlaggebende Argument.

Frag doch die Fachstelle nach der juristischen Begründung.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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