Teilnehmerkreis bei Kombinierung Versammlung mit Wahl 2014 (Wahlen)
Hallo zusammen,
ich, als Vertrauensperson beabsichtige wie im Jahr 2010 erneut die Versammlung mit der Wahl 2014 zu kombinieren. Bei uns kommt es zum vereinfachten Wahlverfahren.
Wie ich im Forum bereits erfahren habe, gehören zum Teilnehmerkreis bei der Wahl 2014 folgende Personen:
1.) Schwerbehinderung beim Betroffenen ist offensichtlich
2.) Gleichstellung liegt zum Zeitpunkt der Versammlung und Wahl vor
3.) Betroffener hat noch einen gültigen Schwerbehindertenausweis
(Quelle: ZB Wahl der SBV Seite 12)
Wie sieht es aber bei Betroffenen aus, wo vor der Versammlung und Wahl die Heilungsbewährung besteht, aber zur Versammlung/Wahl ausläuft und der GdB uner 50 liegt> Ist der Betroffene einzuladen> Darf er an der Versammlung/Wahl teilnehmen, wenn er einen Widerspruch einreicht> Muss der Zugang des Widerspruchschreibens beim Versorgungsamt bestätigt sein, damit die Person an der Versammlung/Wahl teilnehmen kann>
Darüber habe ich nichts im Forum gefunden. Wer weiß darüber Bescheid>
Vielen Dank im Voraus für die Informationen
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