Frage zu Wahlvorstandsschulung (Wahlen)

ciralifan, Thursday, 24.07.2014, 07:32 (vor 4473 Tagen)

Hallo Gemeinde,

wie würdet ihr folgendes sehen:
Die aktive SBV beruft den Wahlvorstand ein, es gibt dazu eine Schulung inhouse.
An dieser Schulung möchte nun eine Privatperson, nicht in den Wahlvorstand berufen, auf eigene Kosten teilnehmen.
Ich denke: Kein Wahlvorstand - kein Schulungsanspruch.Wie seht ihr dies >

Frage zu Wahlvorstandsschulung

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 24.07.2014, 11:19 (vor 4472 Tagen) @ ciralifan

Hallo,

» Die aktive SBV beruft den Wahlvorstand ein, es gibt dazu eine Schulung
» inhouse.
Beschäftigte gehören zum Betrieb - AG bezahlt die Schulung und befreit von der Arbeit!

» An dieser Schulung möchte nun eine Privatperson, nicht in den Wahlvorstand
» berufen, auf eigene Kosten teilnehmen.
Privatperson gehört zum Betrieb - fragt AG - AG sagt ok und bezahlt die Schulung und befreit von der Arbeit.

Letztendich bestimmt der "Anbieter" wem er an der Schulung teilnehmen lässt.
Ob dieser dies auf eigene Kosten (incl. Az) oder vom AG bezahlt bekommt hat der Besucher (WV-Mitglied) keinen Einfluss.

Die wesentlich interessantere Frage: Warum will er das> Mißtrauen in den WV> Ist er gar möglicher Kandidat>

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Frage zu Wahlvorstandsschulung

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 24.07.2014, 11:36 (vor 4472 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo,

ich sehe das nicht ganz so entspannt wie Hans-Peter.

Ein WV unterliegt ebenfalls einer Schweigepflicht.
Wenn ein betriebsangehöriger AN, der nicht Mandatsträger ist, an so einer Schulung teilnimmt, müssen die WV-Mitglieder evtl. sehr gut überlegen, wie abstrakt sie ihre Fragen formulieren müssen - wenn es um konkrete betriebliche Probleme geht - um ggü. dem zusätzlichen Teilnehmer einzelne sb AN nicht identifizierbar zu machen.
Der Qualität einer solchen Schulung wäre das mE nicht unbedingt zuträglich.

--
&Tschüß

Wolfgang

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