Frage zu Wahlvorstandsschulung (Wahlen)
Hallo,
ich sehe das nicht ganz so entspannt wie Hans-Peter.
Ein WV unterliegt ebenfalls einer Schweigepflicht.
Wenn ein betriebsangehöriger AN, der nicht Mandatsträger ist, an so einer Schulung teilnimmt, müssen die WV-Mitglieder evtl. sehr gut überlegen, wie abstrakt sie ihre Fragen formulieren müssen - wenn es um konkrete betriebliche Probleme geht - um ggü. dem zusätzlichen Teilnehmer einzelne sb AN nicht identifizierbar zu machen.
Der Qualität einer solchen Schulung wäre das mE nicht unbedingt zuträglich.
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&Tschüß
Wolfgang