Schulung/Beschluss (Seminare / Fortbildung)
Guten Morgen coke,
pauschal gesagt "im SGB IX"
Explizit gelten die Aussagen aus § 96
(3) - persönliche Rechtsstellung wie ein Mitglied des Betriebs-, Personalrates...
(4) Satz 1 ...werden von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge befreit, wenn und soweit es zur Duchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist.
(4) Satz 3: Satz 1 gilt entsprechend für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind.
- Weiterhin ergibt sich die Unabhängigkeit von Betriebs-/ Personalrat schon aus den Wahlmodalitäten der SBV. Lies dazu mal den § 94 aus dem SGB IX. Die SBV wird ausschließlich von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen gewählt! Hier im Forum ist schon oft über die "Ein- Personen- Vertretung" geschrieben worden...
>>> Du teilst also Deinem Arbeitgeber mit, welche Schulung Du besuchen möchtest und er "darf" sie Dir bezahlen <<<
Viele Grüße
barevi
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Nur tote Fische schwimmen MIT dem Strom