Schulung/Beschluss (Seminare / Fortbildung)

barevi, Bayern, Unterfranken, Tuesday, 29.07.2014, 07:17 (vor 3563 Tagen) @ Coke

Guten Morgen coke,

pauschal gesagt "im SGB IX" ;-)

Explizit gelten die Aussagen aus § 96

(3) - persönliche Rechtsstellung wie ein Mitglied des Betriebs-, Personalrates...

(4) Satz 1 ...werden von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge befreit, wenn und soweit es zur Duchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist.


(4) Satz 3: Satz 1 gilt entsprechend für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind.


- Weiterhin ergibt sich die Unabhängigkeit von Betriebs-/ Personalrat schon aus den Wahlmodalitäten der SBV. Lies dazu mal den § 94 aus dem SGB IX. Die SBV wird ausschließlich von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen gewählt! Hier im Forum ist schon oft über die "Ein- Personen- Vertretung" geschrieben worden...

>>> Du teilst also Deinem Arbeitgeber mit, welche Schulung Du besuchen möchtest und er "darf" sie Dir bezahlen :-) <<<

Viele Grüße
barevi

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Nur tote Fische schwimmen MIT dem Strom


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