Teilnehmerkreis bei Kombinierung Versammlung mit Wahl 2014 (Wahlen)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 29.07.2014, 18:39 (vor 4467 Tagen) @ sbv-ratschlag

» » Hallo,
Hallo,
»
» 2.) Albarracin,
»
» » da ein Widerspruch gegen eine Herabsetzung immer aufschiebende Wirkung
» hat,
» » gilt der alte GdB weiter, bis die Rechtskraft des neuen Bescheides
» » eingetreten ist.
»
» muss bei der Versammlung und/oder Wahl 2014 das Widerspruchsschreiben zur
» Wahl mitgebracht und der SBV vorgelegt werden, damit bescheinigt ist, das
» der alte GdB noch gilt>

Es kommt darauf an, was dem AG als Nachweis vorgelegt wurde. Ein Widerspruchsschreiben ist kein vollständiger Beweis, da der Widerspruch ja schon negativ beschieden sein könnte. Selbst dann gäbe es aber die 3-monatige "Nachwirkung"

1. Falls der Nachweis mit dem Ausweis geführt wurde, sollte wie bereits beschrieben der Ausweis für die voraussichtliche Verfahrensdauer verlängert werden. Dies sollte problemlos bei persönlicher Vorsprache auf dem VA dort sofort erledigt werden können.

2. Sollte der Nachweis unter Vorlage eines Bescheides mit Heilungsbewährung unter ausdrücklicher Nennung einer Frist erfolgt sein, sollte auch dann vorsorglich der Ausweis für die Verfahrensdauer verlängert werden und dem AG vorgelegt werden, wenn die Frist zur Heilungsbewährung abgelaufen ist.

3. Sollte der Nachweis unter Vorlage eines Bescheides mit Heilungsbewährung ohne ausdrücklicher Nennung einer Frist erfolgt sein, muß der AN solange dem AG keinen neuen Nachweis vorlegen, bis ein Nachprüfungsverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. Dasselbe gilt auch, wenn es in Fällen ohne Heilungsbewährung eine Nachprüfung gibt. Dies kommt zumindest bei uns schon mal vor, wenn das VA entweder Langeweile hat oder aber "Lehrlinge" zu beschäftigen hat (Ironiemodus AUS :-P )
»
» Vielen Dank für die Information und viele Grüße

Scho' recht
»
» sbv-ratschlag

--
&Tschüß

Wolfgang


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