KSBV Wahl wahlberechtigt? (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Sunday, 10.08.2014, 18:09 (vor 4455 Tagen) @ veronika

Hallo Veronika,
welch ein Zufall - die Frage hatte ich heute schon mal :-)

> ich habe einen Kollegen, zu dem ich wissen möchte, ob er für die KSBV aktiv wahlberechtigt ist.
> Aufgrund eines Betriebsübergangs nach 613a im Konzern wurde ein Unternehmen mit einem einzigen deutschlandweiten Betrieb definiert.
> Die SBV wurde am 8.4.2014 gewählt.
> Eine GSBV gibt es nicht, da es ja keinen GBR gibt.
> Ist damit der Vertreter für dieses Unternehmen für die KSBV aktiv wahlberechtigt oder nicht?

Zur Frage folgender Auszug aus dem Gesetz:
§ 97 SGB IX – Konzern-, Gesamt-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung.
Absatz 2: Ist für mehrere Unternehmen ein Konzernbetriebsrat errichtet, wählen die Gesamtschwerbehindertenvertretungen eine Konzernschwerbehindertenvertretung.
Besteht ein Konzernunternehmen nur aus einem Betrieb, für den eine Schwerbehindertenvertretung gewählt ist, hat sie das Wahlrecht wie eine Gesamtschwerbehindertenvertretung.

Wahlbroschüre des IA auf Seite 64:
Besteht eines der Konzernunternehmen nur aus einem Betrieb und hat somit keine Gesamtschwerbehindertenvertretung, ist die für diesen Betrieb gewählte Schwerbehindertenvertretung wahlberechtigt (§ 97 Absatz 2 Satz 2 SGB IX). In diesen ällen tritt die örtliche Schwerbehindertenvertretung an die Stelle der Gesamtschwerbehindertenvertretung, die dann gemeinsam mit den übrigen Gesamtschwerbehindertenvertretungen die Konzernschwerbehindertenvertretung wählt.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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