§84 Abs.1 SGB 9 (BEM)
Sachverhalt:
Arbeitbeber will u.a. Arbeiteszeitregelung des Mitarbeiters ändern.
Mitarbeiter ist vom Krankheitsbild her SB bzw. 30% (Schizophrenie), jedoch nicht antragsmässig festgestellt.
Frage:
Ist die SBV zu beteiligen, obwohl es sich nicht um einen SB handelt>
Gruß Peter