§84 Abs.1 SGB 9 (BEM)

Peter, im Süden, Thursday, 24.11.2005, 21:11 (vor 6734 Tagen)

Sachverhalt:
Arbeitbeber will u.a. Arbeiteszeitregelung des Mitarbeiters ändern.
Mitarbeiter ist vom Krankheitsbild her SB bzw. 30% (Schizophrenie), jedoch nicht antragsmässig festgestellt.

Frage:
Ist die SBV zu beteiligen, obwohl es sich nicht um einen SB handelt>

Gruß Peter


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