Änderungsantrag erfolgreich - Neuer Steuerfreibetrag ab wann? (Wahlen)

Garten, Offenbach am Main, Hessen, Wednesday, 13.08.2014, 13:36 (vor 4452 Tagen)

Hallo und guten Tag,

habe 2011 einen Änderungsantrag an das Versorgungsamt gestellt.
Nach Widerspruch und Verklagung des Versorgungsamtes
beim Sozialgericht wurde mein Antrag im März 2014 positiv beschieden.
Im Oktober 2013 wurde ich vom Sozialgericht zu einem Gutachter geschickt.
Auf dem Ausweis steht nun: Gültigkeit 09.10.2013.
Nun zu meiner Frage: Ist der Steuerfreibetrag durch den höheren GdB jetzt rückwirkend für 2011 und 2012,
oder erst für 2013 bei der Einkommensteuererklärung zu deklarieren?
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen.

Viele Grüße

--
kr

Änderungsantrag erfolgreich - Neuer Steuerfreibetrag ab wann?

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 13.08.2014, 17:29 (vor 4452 Tagen) @ Garten

Hallo,

es ist uninteressant, was auf dem Ausweis als Gültigkeit steht.
Maßgeblich ist allein das Datum des Beginns der Schwerbehinderteneigenschaft auf dem Bescheid.
Ist der Bescheid rückwirkend, kann grundsätzlich auch der Steuerfreibetrag ab dem Bescheiddatum geltend gemacht werden - aber nur für die Jahre, für die noch kein Steuerbescheid ergangen ist.

--
&Tschüß

Wolfgang

Änderungsantrag erfolgreich - Neuer Steuerfreibetrag ab wann?

Garten, Offenbach am Main, Hessen, Thursday, 14.08.2014, 08:09 (vor 4452 Tagen) @ albarracin

Hallo,
vielen Dank für INFO.

Ich werde nachschauen welches Datum auf dem Bescheid steht.

Viele Grüße

--
kr

Änderungsantrag erfolgreich - Neuer Steuerfreibetrag ab wann?

BirgitKE, Berlin, Thursday, 14.08.2014, 08:26 (vor 4452 Tagen) @ albarracin

Hallo zusammen,

nur zur Korrektur aus eigener Erfahrung...

Geltendmachung von Freibeträgen im Steuerrecht... 3 Jahre rückwirkend ist möglich, wenn der Bescheid über den GdB auch entsprechend rückwirkend erteilt wurde. Es ist dabei unerheblich, ob bereits ein Steuerbescheid erteilt wurde. Man stellt dann einfach einen Antrag auf Korrektur des bereits ergangenen Steuerbescheides...

LG
Birgit

--
MfG
Birgit

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