Versetziung eines Vorarbeiters mit GdB 60 in die Produktion (Allgemeines)

fcmmario, Wednesday, 13.08.2014, 16:32 (vor 4453 Tagen)

Hallo, Erstmalkurz etwas zu mir:
Ich bin seit Juni SBV in einer Gießerei in Kiel.Ich bin vom Stellvertreter bis zu den Neuwhlen nachgerückt.Der alte SBV hat das Mandat aus persönlichen und beruflichen Gründen niedergelegt.Ich habe leider keinerlei SBV Schulung absolviert,und nun gleich das erste Probelem:

Bei uns in der Firma soll ein Vorarbeiter mit einem GdB von 60 abgestzt werden und in die Produktion wechseln, Obwohl es noch mindestens 2 andere Vorarbeiter gibt die jünger und gesünder sindund diese Stelle eher besetzen könnten.
Desweiteren wurde ich als SBV im Vorfeld nicht in Kenntnis gesetzt über das vorhaben der GF.
Wie soll ich mich jetzt verhalten,gibt es da irgendwelche Urteile auf die ich mich berufen kann? Wo finde ich die entsprechenden Gesetze im SGB?

Bitte um Hilfe!!! Fragen beantworte ich gern.

Gruß Mario

Versetziung eines Vorarbeiters mit GdB 60 in die Produktion

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 13.08.2014, 17:38 (vor 4453 Tagen) @ fcmmario

Hallo,

wenn der AG nicht einsichtig ist, bleibt Dir nur übrig, den Vollzug der Maßnahme gem. § 95 Abs. 2 Satz 2 gegenüber dem AG auszusetzen und die Nachholung der Information und Anhörung zu fordern.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__95.html

Außerdem kannst Du verlangen, daß der AG das Integrationsamt einschaltet.

Da es sich nach deiner Schilderung mindestens um eine Versetzung handelt, kann der BR dieser Maßnahme auch gem. § 99 Abs. 2 Satz 1 BetrVG widersprechen. Die Nichtbeteiligung der SBV ist ein "Gesetzesverstoss", der den BR zur Ablehnung berechtigt.
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__99.html

Außerdem wäre noch zu prüfen, ob die neue Tätigkeit überhaupt durch den Arbeitsvertrag des AN gedeckt ist. Falls nicht,müßte der AG eine Änderungskündigung aussprechen, bei der er ebenfalls vorher SBV und IA zwingend beteiligen muß (und bei der der BR Mitbestimmung gem. § 102 BetrVG hätte).

--
&Tschüß

Wolfgang

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