Freistellung (Wahlen)

blühmchen, Niedersachsen, Tuesday, 19.08.2014, 10:09 (vor 4446 Tagen)

Hallo, liebe Forenmitglieder.

Es stehen bald die Wahlen an und bei einer Diskussion kam ein Thema auf, wo wir keine Antwort gefunden haben. Deshalb wollte ich hier mal anfragen...

Wenn im Unternehmen keine SBV existiert und der BR somit die Neuwahl initiiert, kann dann ein Kollege, der nicht BR-Mitglied ist, die Organisation der Wahl übernehmen?

Und kann der BR dann einen Beschluss fassen, wonach der Kollege eine Freistellung für die Stunden bekommt, die er die Wahl organisiert?

Das war uns nicht ganz klar und gefunden haben wir dazu leider auch nichts.

Vielen Dank!

Freistellung

ciralifan, Tuesday, 19.08.2014, 11:03 (vor 4446 Tagen) @ blühmchen

schau in die SchwbVWO:

§ 1 Bestellung des Wahlvorstandes

(1) Spätestens acht Wochen vor Ablauf ihrer Amtszeit bestellt die Schwerbehindertenvertretung einen Wahlvorstand aus drei volljährigen in dem Betrieb oder der Dienststelle Beschäftigten und einen oder eine von ihnen als Vorsitzenden oder Vorsitzende.

(2) Ist in dem Betrieb oder der Dienststelle eine Schwerbehindertenvertretung nicht vorhanden, werden der Wahlvorstand und dessen Vorsitzender oder Vorsitzende in einer Versammlung der schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen (Wahlberechtigte) gewählt. Zu dieser Versammlung können drei Wahlberechtigte oder der Betriebs- oder Personalrat einladen. Das Recht des Integrationsamtes, zu einer solchen Versammlung einzuladen (§ 94 Abs. 6 Satz 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch), bleibt unberührt.

Freistellung

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 19.08.2014, 14:09 (vor 4446 Tagen) @ blühmchen

Hallo

> Wenn im Unternehmen keine SBV existiert und der BR somit die Neuwahl initiiert, kann dann ein Kollege, der nicht BR-Mitglied ist, die Organisation der Wahl übernehmen?
Ja. (SchwVWO § 1 Abs.2) oder (SchwVWO § 19 Abs. 2)

> Und kann der BR dann einen Beschluss fassen, wonach der Kollege eine Freistellung für die Stunden bekommt, die er die Wahl organisiert?
Ja, denn dies ist eine Aufgabe für den BR wie alle anderen BR-Aufgaben und kann an ein BR-Mitglied delegiert werden.


Viel ERfolg!

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

RSS-Feed dieser Diskussion