Freistellung (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 19.08.2014, 14:09 (vor 4446 Tagen) @ blühmchen

Hallo

> Wenn im Unternehmen keine SBV existiert und der BR somit die Neuwahl initiiert, kann dann ein Kollege, der nicht BR-Mitglied ist, die Organisation der Wahl übernehmen?
Ja. (SchwVWO § 1 Abs.2) oder (SchwVWO § 19 Abs. 2)

> Und kann der BR dann einen Beschluss fassen, wonach der Kollege eine Freistellung für die Stunden bekommt, die er die Wahl organisiert?
Ja, denn dies ist eine Aufgabe für den BR wie alle anderen BR-Aufgaben und kann an ein BR-Mitglied delegiert werden.


Viel ERfolg!

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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