Beschlüsse Personalrat (Wahlen)
Hallo,
kann der Personalrat Beschlüsse fassen ohne Rücksicht auf die Wünsche des Schwerbehindertenvertrauensmann?
Bzw. Wünsche des Schwerbehindertenvertrauensmann zwar aufnemen aber einfach ändern und darüber beschliesen?
Konkrett geht es um eine Dienstvereinbarung für die gesamte Belegschaft.
Ich bat darum, dass folgender $ in die DV mit rein soll:
"Bei Beschwerden von schwerbehinderten Beschäftigten ist, gem § 95 II SGB IX, die Schwerbehindertenvertretung zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören."
In der Personalratssitzung wurde jedoch beschlossen (ohne mein Einverständnis), dass nur folgender Satz genommen werden soll. "Bei Beschwerden von schwerbehinderten Beschäftigten ist gem. §95 SGB IX, die Schwerbehindertenvertretung zu unterrichten. Auf Wunsch des Beschäftigten ist die Schwerbehindertenvertretung zu hören."
Im Grundsatz ist nichts dagegen einzuwenden, auch wenn es rechtlich nicht korrekt ist, jedoch frag ioch mich ob der Personarat darüber entscheiden darf.
LG
Jürgen