Beschlüsse Personalrat (Wahlen)

jürgen, Hessen, Friday, 22.08.2014, 11:51 (vor 4443 Tagen)

Hallo,

kann der Personalrat Beschlüsse fassen ohne Rücksicht auf die Wünsche des Schwerbehindertenvertrauensmann?
Bzw. Wünsche des Schwerbehindertenvertrauensmann zwar aufnemen aber einfach ändern und darüber beschliesen?
Konkrett geht es um eine Dienstvereinbarung für die gesamte Belegschaft.
Ich bat darum, dass folgender $ in die DV mit rein soll:
"Bei Beschwerden von schwerbehinderten Beschäftigten ist, gem § 95 II SGB IX, die Schwerbehindertenvertretung zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören."
In der Personalratssitzung wurde jedoch beschlossen (ohne mein Einverständnis), dass nur folgender Satz genommen werden soll. "Bei Beschwerden von schwerbehinderten Beschäftigten ist gem. §95 SGB IX, die Schwerbehindertenvertretung zu unterrichten. Auf Wunsch des Beschäftigten ist die Schwerbehindertenvertretung zu hören."
Im Grundsatz ist nichts dagegen einzuwenden, auch wenn es rechtlich nicht korrekt ist, jedoch frag ioch mich ob der Personarat darüber entscheiden darf.

LG
Jürgen

Beschlüsse Personalrat

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Saturday, 23.08.2014, 10:23 (vor 4442 Tagen) @ jürgen

Hallo Jürgen,

> kann der Personalrat Beschlüsse fassen ohne Rücksicht auf die Wünsche des Schwerbehindertenvertrauensmann? Bzw. Wünsche des Schwerbehindertenvertrauensmann zwar aufnemen aber einfach ändern und darüber beschliesen?
Ja, nach Prüfung bzw. Diskussion der von der SBV vorgebrachten Einwände.

> Ich bat darum, dass folgender $ in die DV mit rein soll:
> "Bei Beschwerden von schwerbehinderten Beschäftigten ist, gem § 95 II SGB IX, die Schwerbehindertenvertretung zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören."
> In der Personalratssitzung wurde jedoch beschlossen (ohne mein Einverständnis), dass nur folgender Satz genommen werden soll. "Bei Beschwerden von schwerbehinderten Beschäftigten ist gem. §95 SGB IX, die Schwerbehindertenvertretung zu unterrichten. Auf Wunsch des Beschäftigten ist die Schwerbehindertenvertretung zu hören."
Es ist rechtlich völlig unerheblich welche der beiden Varianten im Papier steht!
Das Gesetz ist ranghöher im rechtlichen Sinne als eine Dienstvereinbarung.
Und im Gesetz steht:
(2) Der Arbeitgeber hat die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören; er hat ihr die getroffene Entscheidung unverzüglich mitzuteilen.
Das bedeutet, dass hier nicht nur "Beschwerden" (wie in euerem Satz) sondern alle Angelegenheiten abgedeckt sind.

> Im Grundsatz ist nichts dagegen einzuwenden, auch wenn es rechtlich nicht korrekt ist, jedoch frag ioch mich ob der Personarat darüber entscheiden darf.
Ja, darf er. Aber wie oben beschrieben hat es keinerlei Auswirkungen.

Eine fundierte Grundausbildung (SBV 1+2) würde dir sowohl deine Rolle als SBV auch die Rolle des PR aufzeigen und somit mehr Sicherheit im Alltag vermitteln. Dann würden dich solche "Kleinigkeiten" nicht groß aufregen, denn du wüsstest dies dann im rechtlichen Gesamtzusammenhang sehen.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Beschlüsse Personalrat

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 23.08.2014, 10:24 (vor 4442 Tagen) @ jürgen

Hallo,

eigentlich solltest Du die Frage schon selbst beantworten können mit der von dir zitierten Vorschrift und der dazu vorhandenen Kommentierung.

Anhörung ist Anhörung und keine Mitbestimmung oder gar Vetorecht.

Wenn deine Argumente und Vorschläge "angehört" wurden vom Gremium, kann das Gremium diese Argumente und Vorschläge frei würdigen. Zwischen voller Zustimmung und kompletter Ablehnung ist dann jeder beschluß zulässig.
Wenn Du mit dem Beschluß unzufrieden bist, mußt Du halt von deinem Aussetzungsrecht Gebrauch machen und eine erneute Verständigung versuchen.

--
&Tschüß

Wolfgang

Beschlüsse Personalrat

jürgen, Hessen, Monday, 25.08.2014, 08:19 (vor 4440 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans-Peter semmler,

danke für die umfassende Antwort. Sie deckt sich mit dem, was ich bereits selbst wusste. Eine DV steht unter dem Gesetz.
Ich hab mich vielleicht falsch ausgedrückt. Die DV ist nicht vom Personalrat sondern von einer Betrieblichen Kommision ausgearbeitet worden, mit der Bitte um Prüfung und evtl. Ergänzungen und ich dachte, dass mein Wunsch mit dem entspr. Satz so erst in der BK erörtert wird. Das dieser vom Personalrat vor der BK Sitzung abgeändert wird, ist die eigentliche Frage.

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